Welchen Zweck hat die Fakturierung?

Fakturierungen dienen grundsätzlich dazu, Forderungen geltend zu machen. Gleichzeitig erfüllen sie auch eine Beweisfunktion für Käufe oder die Inanspruchnahme einer Leistung.

So kann die Rechnung beispielsweise im Falle der Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist als Grundlage für eine Mahnung dienen. Ebenso kann die Fakturierung als wichtiger Beweis vor Gericht fungieren. Darüber hinaus stellt die Rechnung eine wichtige Grundlage für die Steuerermittlung dar. Sie gehört nämlich zur Buchhaltung und bildet so die Basis zur Berechnung der Umsatzsteuer.

Damit die Fakturierung eindeutig einem Geschäftsvorgang zugeordnet werden und ihre Beweisfunktion erfüllen kann, muss sie bestimmte Pflichtangaben enthalten. Dazu gehören:

  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers
  • Name und Anschrift des Rechnungsstellers
  • Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Bezeichnungen der gelieferten Waren bzw. der erbrachten Dienstleistungen zzgl.
  • Einzelpreisen
  • Zeitpunkt der Lieferung bzw. Zeitraum der Leistungserbringung
  • Gesamtbetrag
  • Umsatzsteuer
  • Hinweise auf vorher vereinbarte Rabatte und Gutschriften (falls vorhanden)

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